Makler-AGB’s

01. Die Angebote der Maklersparte der Europe Real GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung sind vorbehalten.

02. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet oder Haftung übernommen.

03. Ist dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Anbotstellung als anerkannt. Der Auftraggeber hat die Europe Real GmbH bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Europe Real GmbH die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere betreffend eine Änderung seiner Geschäftsabsichten.

04. Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemässe verdienstliche Tätigkeit der Europe Real GmbH mit einem Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision, sowie Ersatz zusätzlicher Aufwendungen entsteht und wird fällig mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass er mit dem von der Europe Real GmbH namhaft gemachten Interessenten das vorgenannte oder ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft abschliesst. Die Provision gebührt der Europe Real GmbH auch dann, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung verdienstlich geworden ist.

05. Die Zahlung der Provision wird auch für den Fall vereinbart:
a) dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäft erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt;

b) mit dem von der Europe Real GmbH vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich der Europe Real GmbH fällt;

c) das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von der Europe Real GmbH bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat, oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder d) das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Europe Real GmbH hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf Grund seiner Tätigkeit zwar nicht das vertragsgemäss zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
Der volle Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, wenn er über ein anderes Objekt des von der Europe Real GmbH nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen wird oder wenn und soweit ein erster Vertrag in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang (innerhalb von 3 Jahren) durch einen oder mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird.

06. Alleinvermittlungsauftrag: Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass er mit dem von der Europe
Real GmbH namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf das vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte oder
ein zweckgleichwertiges Geschäft abschliesst. Die Provision gebührt der Europe Real GmbH auch, wenn er in anderer Weise als durch
Namhaftmachung verdienstlich wird. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Europe Real GmbH jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags direkt an ihn gewandt haben.

Europe Real GmbH verpflichtet sich, nach Kräften tätig zu werden. Die Zahlung der Provision wird auch für die Fälle vereinbart, dass der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers oder auf andere Art zustande gekommen ist.

07. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und können nur mit unseren vertretungsbefugten Organen schriftlich geschlossen werden.

08. Die Aufnahme von schriftlichem oder persönlichem Geschäftsverkehr bedeutet 100 % ige Anerkennung der oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

09. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unsere Firmenzentrale, Wien / Österreich.