Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben (Neubauten, übergreifende Sanierungen) auf eigene oder fremde Rechnung sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten. Der Bauträger als Immobilientreuhänder sind auch berechtigt, im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung und ihres Auftrages ihre Auftraggeber von Verwaltungsbehörden, Fonds, Förderungsstellen und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie bei Gericht zu vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht.
Im Einzelnen können die Aufgaben des Bauträgers wie folgt taxativ aufgelistet werden:
Grundstücksbeschaffung und Prüfung:
- Erfassen des Kundenwunsches und Beschaffen geeigneter Anbote
- Bewertung der Lage und der Eignung für den gewünschten Bauzweck, der Anbindung an den öffentlichen Verkehr und Individualverkehr und Bewertung der Umgebungsqualität
- Feststellen der Eigentums-, Bestands- und Nutzungsverhältnisse, Grundbuchsrechte und Lasten
- Baurechtliche Widmungs- und Bebauungsbestimmungen
- Abklären der Anrainersituation und allenfalls Einschätzen möglicher Kontaminierungen
- Erkunden der Anschlussmöglichkeiten und Ver- und Entsorgungen
- Abschätzen der Bodenbeschaffenheit und möglicher Einbauten
- Erfassen eventueller Freimachungskosten, Ablösen und Abbruchkosten sowie sonstiger Erwerbsnebenkosten
- Erwirken allfälliger Optionen
Grundlagenphase der Projektentwicklung:
- Erheben und Dokumentieren des Kundenwunsches
- Analyse der projektrelevanten Rahmenbedingungen
- Klären der Projektdimensionierung und grundsätzlicher Ausstattungsqualitäten
- Festlegen des Nutzungsmix
- Dokumentieren der Projektidee und der Projektziele
- Standort- und Marktanalysen, Einschätzen der Verwertungschancen
- Beurteilen des Altbestandes und der Bausubstanz bei Sanierungen
- Behördenabklärungen
- Erstellen einer Grobablaufplanung
- Erstellen einer Machbarkeitsstudie und Gegenüberstellung der Eingeschätzten Projektkosten zum geschätzten Ertrag
- Grundzüge der Projektdarstellung und Finanzierungsüberlegungen
Planungsphase der Projektentwicklung:
- Auswahl des Planers und allenfalls Durchführen einer Planungskonkurrenz (Wettbewerb)
- Veranlassen der Planungsmaßnahmen und Auswahl der Sonderfachleute (Bodengutachter, Statiker, Haustechnik, Bauphysiker, Akustiker, künstlerische Gestaltung) und relevanter Gutachter (Standortgutachter, Verkehrsgutachter, Sicherheitsgutachter)
- Zusammenstellen des Planungs- und Projektabwicklungsteams
- Abklären gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Modelle
- Terminplanung
- Finanzierungskonzept
- Laufende Adaptierung der Planrechnungen und Wirtschaftlichkeit je nach Projektfortschritt
- Organisation des Kontaktes mit Kunden und Nutzern
Baureifmachung und Projektvorbereitung:
- Veranlassen der Vertragsgestaltung und der Erstellung von Leistungsbildern mit den Projektbeteiligten sowie deren Beauftragung
- Veranlassen, Kontrolle und Freigabe der jeweiligen Planungsschritte von der Vorentwurfs- bis zur Einreichplanung
- Erstellen eines detaillierten Bau- und Ausstattungsprogramms (Baubuch oder Baubeschreibung)
- Veranlassen der behördlichen Einreichungen und Genehmigungen sowie Wahrnehmen der Behördenkontakte und Verhandlungen
- Definition und Abgrenzung der von den Baubeteiligten beziehungsweise den Planern und den Sonderfachleuten zu setzenden Schritte zur baulichen Verwirklichung des Projektes
- Koordination der Nutzer, Auftraggeber, Behörden, Planer und Konsulenten und allenfalls der finanzierenden Stellen
- Erstellen von Verträgen beziehungsweise Mitwirken an deren Gestaltung zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn und Nutzern
- Termin- und Kostenaktualisierung auf Basis des Baufortschrittes, der Behördenauflagen und der Nutzervereinbarungen
- Periodische Bauherrn-, Planungs- und Baubesprechungen sowie Besprechungen mit den Nutzern und Organisation des Berichtswesens und der Entscheidungsverfahren
- Festlegen der Grundsätze und Durchführen der Ausschreibung der für die Errichtung des Bauwerkes erforderlichen Leistungen; Prüfung und Analyse der eingelangten Anbote auf Richtigkeit und Preisangemessenheit sowie Veranlassen der Auftragsvergabe
- Abwickeln von Sonderwünschen und Beratung beim Erstellen von Verkaufs- und Vermittlungsunterlagen
- Begleitende Baukontrolle und Kostenverfolgung (Soll/Ist Evidenz)
- Projektsteuerung und Projektleitung (organisatorisch, kaufmännisch und wirtschaftlich)
Verwertung:
- Organisation der Vermietung oder des Verkaufs an Konsumenten, Investoren oder Betreibe
Quelle: www.wkimmo.at